

UNFALL PASSIERT?
Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich professionell beraten!
schnell. unabhängig. erfahren.
1.
UNFALL passiert
Ihnen hat Jemand einen Schaden an ihrem Fahrzeug zugeführt.
2.
Kostenfrei
Kostenfreie Prüfung, keine Gebühren oder versteckte Kosten.
3.
Prüfung der Ansprüche
Nach Durchführung diverser Punkte / Checkliste wird durch uns ein entsprechendes Produkt / Gutachten erstellt.
4.
Durchsetzung
Nach Erstellung des entsprechenden Produkts / Gutachtens und können wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und den weiteren Verlauf entsprechend beraten.
Kfz-Gutachten in Köln und Umgebung von ihrem Experten!
Frank Barufski
Karosserie- / Fahrzeugbautechniker und Karosserie- / Fahrzeugbaumeister
Ihr Ansprechpartner für Schaden-Gutachten und Bewertungen aller Art:

Unfallgutachten
Damit Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls nicht auch finanziell benachteiligt werden, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Dieser ermittelt den Schaden an Ihrem Fahrzeug präzise und objektiv in einem Unfall- oder Schadengutachten.

Wertgutachten und Fahrzeugbewertung
Brauchen Sie eine Fahrzeugbewertung? Möchten Sie den genauen Wert eines Autos vor dem Kauf selbst ermitteln? Egal aus welchem Grund – wir sind Ihr Ansprechpartner für Fahrzeugbewertungen.

Kasko-Gutachten
Wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben, handelt es sich um einen Kaskoschaden. Dazu zählen auch Schäden durch Eigenver-schulden, Vandalismus, Wildunfälle oder Fahrerflucht. Wir stehen Ihnen auch in diesen Fällen umfassend zur Seite und unterstützen Sie bei der Schadensregulierung sowie der prä-zisen Ermittlung der Schadenshöhe.

Kurz-Gutachten
Hatten Sie schon einmal Zweifel an einem Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt? Der Kfz-Gutachter Frank Barufski führt eine gründliche Fahrzeugbesichtigung für Sie durch und überprüft auch die Korrektheit von Reparaturrechnungen.

Haftpflicht-Gutachten
Möchten Sie als Unfallopfer die Schadenshöhe ermitteln? Nach der Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs benötigen Sie ein Schadensgutachten, um Ihre Rechte zu sichern. Wir berechnen Restwert, Reparaturzeit und -kosten. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Gegenpartei die Kosten.

Oldtimer-Gutachten
Wertgutachten für Oldtimer sind eine spezielle Form von Gutachten. Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Fahrzeugtypen und Baujahre. Individuelle Beratung, Service und Kalkulation! Oldtimerbewertung vom Kfz Gutachter in Köln und Umgebung.
Die Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den Geschädigten so zu entschädigen, dass der Zustand wiederhergestellt wird, als hätte der Unfall nie stattgefunden.
Der Schadensausgleich erfolgt in der Regel durch Geldzahlungen. Dabei hat der Geschädigte die Wahl: Er kann sein Fahrzeug reparieren lassen oder sich die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Wurde ein Gutachten erstellt, kann der Geschädigte auf Basis der Schadenskalkulation des Sachverständigen mit der Versicherung abrechnen. Dies umfasst die Netto-Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs sowie weitere Schäden, wie Nutzungsausfälle.
Wenn die Reparaturkosten den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“. In diesem Fall erfolgt die Regulierung durch die Versicherung auf Basis eines Totalschadens.
Regulierung nach Totalschadenbasis
Bei dieser Regulierung wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (vom Sachverständigen ermittelt) ausgezahlt.
Beispiel (sehr vereinfacht):
Wiederbeschaffungswert beträgt: 8000,- EUR
Restwert beträgt: 1500,- EUR
Auszahlungsbetrag: 6500,-EUR
Zur Durchsetzung der Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers (Unfallverursachers) grundsätzlich zu tragen
Regulierungsverhalten von Kfz-Haftpflichtversicherungen
Sie hatten einen Autounfall und tragen keine Schuld am entstandenen Schaden? In diesem Fall haben Sie als Geschädigter umfassende Ansprüche auf Schadensersatz gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Versicherungsnehmer der gegnerischen Seite und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung sind verpflichtet, Ihnen den Schaden vollständig zu ersetzen.
Zu den ersatzfähigen Kosten zählen nicht nur die reinen Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug. Abhängig von der Situation können Ihnen weitere Ansprüche zustehen, wie:
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Anwaltskosten: Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird in der Regel übernommen.
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Unfallkostenpauschale: Sie erhalten einen pauschalen Ersatz für kleinere Auslagen, wie Telefonate oder Fahrtkosten.
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Schmerzensgeld: Bei Personenschäden haben Sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen.
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Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, können Sie einen finanziellen Ausgleich für die entgangene Nutzung verlangen.
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Mietwagenkosten: Alternativ können Ihnen die Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer erstattet werden.
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Wertminderung: Falls der Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs trotz Reparatur gemindert wird, steht Ihnen auch hierfür eine Entschädigung zu.
Damit Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben, ist es ratsam, frühzeitig professionelle Unterstützung durch einen unabhängigen Sachverständigen und einen erfahrenen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Diese Experten helfen Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt zu beziffern und gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Kfz Sachverständiger Frank Barufski:
schnell, unabhängig & erfahren
Wenn es zum Unfall kommt, sind wir für Sie da! Das KFZ-Sachverständigenbüro Frank Barufski dokumentiert und bewertet den Schaden unabhängig für Ihr Schadensgutachten. Verlassen Sie sich auf echte Experten für eine detaillierte Schadensbegutachtung.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, Beratung und unser starkes Netzwerk! Nach einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.
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